Brandschutzhelfer

Arbeitsstätten-Regel (ASR) A2.2 und Unfallverhütungsvorschrift (UVV) BGV A1

 

> Anforderungen an die Ausstattung und das Betreiben von Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen in Arbeitsstätten

 

- Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen

- Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung

(in der Regel 5% der Beschäftigten)

 

Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen.

 

 

Aufgaben des Brandschutzhelfers

 

- Unterstützung des Brandschutzbeauftragten

- vorbeugender Brandschutz durch Kontrolle bei Arbeiten mit Feuer oder Hitze
- Brandbekämpfung von Entstehungsbränden
- Bedienung der Brandschutzeinrichtungen (Wandhydranten, Rauch- und Wärmeabzüge)
- Einweisen der eintreffenden Feuerwehr

 

 

 

 

Ausbildungsschwerpunkte

- Rechtliche Grundlagen / Aufgaben

- Vorbeugender Brandschutz

- Abwehrender Brandschutz

- Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation und Besichtigung der Einrichtungen

- Praktische Übungen (Löschübungen) im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen

 

 

 

 

Teilnehmerkreis

- Mitarbeiter, die mit Brandschutz- und Evakuierungsaufgaben betraut werden

- Mitarbeiter aus Management, Produktion und Verwaltung

- Sicherheitsbeauftragte und Verantwortliche im Brandschutz

- Brandschutzbeauftragte und Sicherheitskräfte, die ihre Kenntnisse auffrischen und vertiefen wollen

 

 

 

 

Dauer und Ort des Seminars

ca. 6,5 Stunden inkl. Pausen

 

Die Ausbildung findet bei Ihnen vor Ort statt.

Ein Schulungsraum ist erforderlich, ebenso ein Platz im Freien für die praktische Unterrichtseinheit.


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