Feuerlöscher-Schulung von Mitarbeitern in Klein- und Großbetrieben

Mitarbeiter müssen an Feuerlöschern 1x jährlich geschult werden !!!

- Arbeitsschutzgesetz: § 10 und § 12

- Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention: BGV A 1 § 4 und § 22

- Brandbekämpfung im Kleinbetrieb: BGI 560 Abschnitt 12.7.3

- Der Gebrauch von Feuerlöschern muss geübt werden: BGI 560 Abschnitt 12.9.6

- Betriebssicherheitsverordnung: § 9 Punkt 2

- Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern: BGR 133 Abschnitt 5

- Arbeitsstätten-Richtlinie Feuerlöscheinrichtungen: ASR 13/6.2

Brandschutzhelfer

Rechtsgrundlagen

 

- ArbSchG

- ArbStättV

- Arbeitsstätten-Richtlinie (ASR) A2.2

- BGV A1

- BGI/GUV-I 5182

 

Für einen effektiven Brandschutz hat der Arbeitgeber nach den gesetzlichen Grundlagen Mitarbeiter in ausreichender Anzahl zu benennen, die eine Evakuierung sicherstellen und Brände in der Entstehung bekämpfen können. Diese Personenzahl muss in einem angemessenen Verhältnis zur Beschäftigtenzahl und den Gefahren eines Betriebs stehen.

Fristen für Feuerlöscher

Alle Feuerlöscher müssen im 2-Jahres-Abstand geprüft werden !

Rauchmelderpflicht

In Baden-Württemberg

 

- für Neu- und Umbauten seit 10.07.2013
- für bestehende Wohnungen bis zum 31.12.2014


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